Beitragseinreichung
Checkliste für Beitragseinreichungen
Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.- Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und befindet sich bei keiner anderen Zeitschrift in Begutachtung (andernfalls ist eine Erklärung in "Kommentare für die Redaktion" beigefügt).
- Der Text folgt den in den Richtlinien für Autor:innen definierten stilistischen und bibliografischen Vorgaben.
Copyright-Vermerk
Der Autor erklärt, dass das Werk vollständig ist. Der Autor erklärt ferner, die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlichen Urheber- bzw. Nutzungsrechte an allen Teilen des Werkes (einschließlich allfälliger Abbildungen) zu besitzen und allfällige im Rahmen zulässiger wissenschaftlicher Zitate verwendete Beiträge Dritter entsprechend mit korrekter Quellenangabe gekennzeichnet zu haben; dies gilt insbesondere für Abbildungen im Werk. Der Autor haftet den Herausgebern und dem Verlag für alle finanziellen Nachteile (insbesondere Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche), die aus einer Verletzung der Urheber- Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte Dritter entstehen und wird die Herausgeber und den Verlag diesbezüglich schad- und klaglos halten.
Der Autor erklärt verbindlich für sich und seine Rechtsnachfolger, der Österreichischen Akademie der Wissenschaften („ÖAW“) hiermit – vorbehaltlich der dem Autor verbleibenden, in Punkt 5 umschriebenen Eigennutzungen – auf die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtes das inhaltlich umfassende, weltweite, ausschließliche, übertragbare und weiter lizenzierbare Werknutzungsrecht am Werk und/oder seinen Teilen für alle bekannten oder noch unbekannten Nutzungsarten einzuräumen. Die ÖAW ist daher insbesondere zu folgenden, entgeltlich oder unentgeltlich vorgenommenen Nutzungen berechtigt:
Vervielfältigung und Verbreitung für alle vom Verlag allein zu bestimmenden Auflagen, Ausgaben und Neudrucke;
Vorabdruck und Nachdruck des Werkes oder von Teilen des Werkes in Zeitungen und Zeitschriften;
Übersetzung in andere Sprachen und Verwertung in der betreffenden Sprachfassung;
Sendung des Werkes in Rundfunk und Fernsehfunk sowie ähnlichen künftigen Technologien;
öffentliche Wiedergabe (Vortrag, Vertonung) des Werkes;
Vervielfältigung und Verbreitung auf Mikrofilm;
Vervielfältigung und Verbreitung auf analogen und virtuellen Speichermedien aller Art (insbesondere Compact Disc, Mini Disc, DVD, Blue Ray Disc und ähnlichen Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe);
Verwertung, Weitergabe und Zurverfügungstellung an die Öffentlichkeit über Datenbanken, Suchmaschinen, Datenträger, Publikationsplattformen oder ähnliche Einrichtungen (insbesondere die Verwertung über Internet), auch zum Download, Streaming, Print on Demand sowie als E-Book oder App;
Über- und Bearbeitung unter Wahrung der zwingenden Vorgaben des Urheberpersönlichkeitsrechts des Autors, einschließlich des Vereinens des Werks oder seiner Teile mit anderen Werken, Werkteilen oder sonstigem Material zu (auch) interaktiv nutzbaren elektronischen Werken und deren Verwertung als körperliche oder unkörperliche Ausgaben;
Vermieten oder Verleihen;
Verwertung von Inhaltsangaben oder Abstracts des Werkes;
sonstige Verwertungen, die sich durch technische Entwicklung, Gesetz oder Rechtsprechung ergeben sollten, einschließlich der bei Vertragsabschluss noch unbekannten Nutzungsarten;
Vergabe von entgeltlichen oder unentgeltlichen, ausschließlichen oder nichtausschließlichen Sublizenzen durch die ÖAW an Dritte.
Die Rechtseinräumung erfolgt unentgeltlich und dem Autor steht kein Anspruch auf Autorenhonorar zu.
Der Autor nimmt zur Kenntnis, dass der Verlag auf der Grundlage dieser Erklärung die Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes in der den bisherigen Gepflogenheiten entsprechenden Art übernimmt und für zweckmäßige Werbemaßnahmen Sorge tragen wird. Die Entscheidung über alle verlegerischen Belange (z.B. Preise und Konditionen, Werbung, etc.) liegt beim Verlag.
Dem Autor bleiben folgende Eigennutzungen des Werkes freigestellt:
a) Parallelveröffentlichungen des Werkes im Intranet der jeweiligen Mutterinstitutionen des Autors sind erst nach Erscheinen des Werkes im Verlag zulässig, unter der Voraussetzung einer Quellenangabe nur als ungesetzte Textfassung (etwa Word-Dokument oder selbständig produziertes pdf mit Textabbildungen) und in Form der Setzung eines Links zur Publikation auf der Homepage des Verlages.
b) Veröffentlichung des Werkes in einem themenspezifischen Repository oder dem Repository der Mutterinstitution des Autors nach Erscheinen des Werkes im Verlag ist nur für die ungesetzte Textfassung (inklusive Textabbildungen) gestattet (etwa Word-Dokument oder selbstproduziertes pdf). Keinesfalls ist eine derartige Veröffentlichung gestattet für diejenige Version, welche vom Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften veröffentlicht wurde. Weiters muss eine Quellenangabe (mit Hinweis der Erstveröffentlichung) angeführt und in Form der Setzung eines Links zur Publikation auf der Homepage des Verlages verwiesen werden.
c) Ein sofortiger und für die Öffentlichkeit kostenloser Zugang zu einem Artikel oder Beitrag durch Freischaltung auf dem Server des Verlages der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ist auf Wunsch gegen Zahlung eines vom Verlag festzulegenden Unkostenbeitrags pro Artikel möglich. Zehn Jahre nach der Erstveröffentlichung erfolgt eine derartige online-Freischaltung aller Publikationen des Verlages der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ohne weitere Kosten.
d) Artikel aus Zeitschriften können zwei Jahre nach Erstveröffentlichung durch den Verlag auch von Dritten veröffentlicht werden (diesbezügliches nicht-exklusives Veröffentlichungsrecht des Verlages ab Ende der Zweijahresfrist).
Sobald die Open-Access-Veröffentlichung des Werkes durch den Verlag erfolgt ist, sind die lit. a-d dieses Punktes hinfällig.
Der Autor verpflichtet sich, die Fahnenkorrekturen und Revisionen ohne Vergütung bis zum vereinbarten Termin zu besorgen. Änderungen im fertigen Satz und Änderungen an Abbildungen werden dem Autor zum Selbstkostenpreis berechnet, soweit sie 10% der Herstellungskosten seines Werks übersteigen und sofern sie nicht von der Druckerei oder durch unvorhersehbare Aktualisierungen des Manuskriptes verursacht wurden.
Der Autor erhält von der Zeitschrift einen Gesamtband und ein pdf seines Beitrags. Er ist berechtigt, weitere Exemplare des Gesamtbandes für persönliche Zwecke mit einem Rabatt von 35 % auf den Ladenpreis vom Verlag zu beziehen. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht vereinbart.
Die Werke des Verlages sind grundsätzlich zehn Jahre lieferbar. Wenn danach ein nennenswerter Absatz des Werkes nicht mehr zu erzielen ist, ist der Verlag berechtigt, den Ladenpreis herabzusetzen und die Restauflage verbilligt abzugeben oder zu vernichten.
Bis zur Drucklegung ist der Autor angewiesen, den Herausgebern und dem Verlag jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für den Autor bestimmte Erklärungen der Herausgeber oder des Verlages sind nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen ab eingeschriebener Aufgabe zur Post – an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Autors gerichtet – wirksam. Das gleiche gilt für und gegen Rechtsnachfolger des Autors.
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig oder unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese durch eine oder mehrere neue und gültige, dem ursprünglichen Zweck entsprechende Bestimmungen ersetzen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, allerdings sind handschriftliche Streichungen und Zusätze jedenfalls unwirksam. Für diese Vereinbarung kommt österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts
Schutz personenbezogener Daten
Die Namen und E-Mail-Adressen auf dieser Homepage werden nicht für andere Zwecke verwendet.